Von 1852 ab............

Die Gemeinde Enzheim ließ sich durch einen Rechtsbeflissenen namens Weikhard aus Darmstadt eine Bittschrift an das Ministerium des Innern anfertigen, in der die uns bereits bekannt gewordene Notlage nochmals vorgetragen wurde. Erwähnenswert in diesem Schreiben ist die offenherzige Erklärung, dass der Bürgermeister Bingel als Hilfsbeamter der Justiz nach und nach in 100 Gulden Geldstrafe genommen worden ist, weil er die ihm erteilten zahlreichen Pfändungsbefehle des Gr. Landgerichtes Ortenberg nicht ausführen ließ, um die Schuldner zu schonen.

Der Distriktseinnehmer Lang zu Altenstadt stellte am 24. September 1854 ein Verzeichnis auf, wonach der Bürgermeister Bingel zu Enzheim 48mal vom Landgericht Ortenberg und einmal vom Gr. Kreisrat mit Disziplinarstrafen im Gesamtbetrage von 103 Gulden 30 Kreuzer belegt wurde.

Auf das Weikhard'sche Gesuch hin veranlasste das Ministerium des Innern eine eingehende Berichterstattung der Enzheimer Verhältnisse durch den Büdinger Kreisrat Follenius. Dieser schreibt unter anderem: "Es herrscht in der Gemeinde keine Tätigkeit und in der ganzen Gegend sind ihre Bewohner als träge und nachlässige Bebauer ihrer Felder bekannt und berüchtigt." Der Kreisrat fragt im gleichen Schreiben an, ob die Veräußerung des Gemeindevermögens, die bereits geschehen, genehmigt werden wird, wenn die Auswanderung der Enzheimer Einwohner möglich gemacht werden kann.

Das Ministerium nimmt keinen Anstand, unter den Verhältnissen, wie sie nun einmal in Enzheim vorliegen, der Gemeinde zu eröffnen, dass es gewillt ist, auf ihr Gesuch einzugehen.

Aus dem ministeriellen Schreiben geht hervor, dass die Vertreter der Gemeinde Enzheim am 10. März 1854 mit dem Ökonom Gottfried Haas zu Ilbenstadt (merkwürdigerweise ist der zweite und der am meisten interessierte Käufer, der Bürgermeister Koch zu Lindheim nicht genannt) einen Vertrag abgeschlossen haben, wonach das gesamte Grundvermögen der Gemeinde Enzheim für 30000 Gulden und das übrige Gelände pro Morgen (320 Quadrat-Klafter) für 140 Gulden, somit im ganzen für ungefähr 45000 Gulden an diese veräußert wurde. Die Einwohner Enzheims, heißt es, beabsichtigen, ihre Hofreiten und Feldgüter einzeln zu veräußern, da zu erwarten sei, dass sie hierfür in den Bewohnern der nahegelegenen Orte Käufer zu annehmbaren Preisen finden werden.

Das Ministerium bittet deshalb Se. Königliche Hoheit, den Großherzog, für den Fall, dass die Auswanderung der Einwohner von Enzheim wirklich stattfindet, die Auflösung dieser Gemeinde und die Zuteilung ihrer Gemarkung zu Lindheim allergnädigst genehmigen zu wollen.

Eine vorsorgliche ministerielle Anordnung

Dem Kreisamt Büdingen wird am 17. Juni 1854 das Wohl der zurückbleibenden Enzheimer Einwohner durch entsprechende Maßnahmen empfohlen. Das Ministerium ordnete an: "Was die Aufnahme der zurückbleibenden Einwohner von Enzheim in die Gemeinde Lindheim betrifft, so scheint es notwendig, um möglichen späteren Anständen vorzubeugen, dass die Gemeinde Lindheim die ausdrückliche Verbindlichkeit übernimmt, allen gegenwärtigen Einwohnern von Enzheim, welche sich etwa noch entschließen sollten, dort zurückzubleiben, und allen denjenigen Personen, bezüglich deren sich etwa später noch herausstellen sollte, dass sie in Enzheim zur Zeit der Auflösung der Gemeinde Heimatrecht besessen haben, und endlich auch denjenigen nach Amerika auswandernden Angehörigen der Gemeinde Enzheim, welche etwa später wieder in das Großherzogtum zurückkehren sollten, Heimatrecht in der Gemeinde Lindheim zuzugestehen. Ferner sind durch gerichtliche Bekanntmachung alle diejenigen aufzufordern, welche Ansprüche an die Gemeinde Enzheim zu stellen haben, mit Rücksicht auf die bevorstehende Auflösung der Gemeinde, binnen einer Frist von 4 Wochen unter dem Rechtsnachteil der Ausschließung bei dem Gericht anzumelden".