Die Enzheimer Mühle.......

von Karl Hofmann , Büdingen 1953 Benutzte Quellen: Akten aus dem ysenburg = büdingschen Archiv, dem hessischen Staatsarchiv Darmstadt, dem Staatsarchiv Marburg, dem Landratsamt Büdingen, die Lindheimer und Enzheimer Kirchenbücher und das Protokollbuch des Kaiserlichen Wassergerichtes.

Einleitende Bemerkungen

Die ersten Wassermühlen wurden in Deutschland im 13. Jahrhundert angelegt. Sie bildeten damals ein Allmendgut, woran jedes Gemeindeglied berechtigten Anteil besaß. Wer mahlen wollte, musste selbst den Müller spielen und sein Mahlgut den Mühlsteinen zur Mehlbereitung zuführen. Aus diesem Brauch erklärt sich die heute noch übliche Redensart: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Schriftliche Zeugnisse über die Errichtung der einzelnen Mühlen liegen aus jener Zeit aus leicht erklärlichen Gründen nicht vor. Das Volk war des Schreibens und Lesens unkundig. Nur in den Klöstern und auf Fürsten-, Grafenund Herrensitzen erfolgten über wirtschaftliche, kulturelle und besitzrechtliche Vorgänge Aufzeichnungen in lateinischer Sprache, die aber für die Bevölkerung belanglos waren. Erst von Beginn des 14. Jahrhunderts ab wurden derartige Aufzeichnungen in deutscher Sprache niedergeschrieben. Um diese Zeit vollzogen sich besonders auf wirtschaftlichem Gebiete mannigfache Veränderungen. Der Adel nahm eine Anzahl von Rechten, die seither dem Volke zustanden, für sich in Anspruch. Ursprünglich galt im deutschen Recht der Grundsatz, daß das Wasser als Naturgabe ein Gemeingut der beteiligten Grundeigentümer sei. Mit dem Aufkommen des Begriffes Staatsgewalt änderte sich diese Rechtsanschauung. Alle Naturgüter, die von jeher im unbestrittenen Gebrauche der Allgemeinheit standen, wurden der staatlichen Handhabung unterworfen und ihr Gebrauch von der öffentlichen Verleihung abhängig gemacht. Die sich aus einzelnen Hoheitsrechten zusammensetzende Staatsgewalt stand im frühen Mittelalter nur dem König zu, der sie auf alle nutzbaren Bodenschätze, auf Forsten und Gewässer ausdehnte. Jede Verleihung einesNutzungsrechtes mußte vom König bzw. vom Staate gegen Entgelt erworben werden. Die früheren freien Gemeingüter wurden dadurch eine erwünschte Einnahmequelle des königlichen und staatlichen Haushaltes. Beide wurden damals nicht getrennt geführt.Ein großer Teil der ehemals königlichen Rechte war im Laufe der Zeit durch Belehnung an die Landesherrn und den sonstigen Adel übergegangen. Diese Hoheitsrechte werden mit dem lateinischen Worte Regalien bezeichnet, was dem deutschen Worte "königlich" entspricht, ein Beweis, daß sie ursprünglich nur dem König zustanden. Nachdem nun die Großen im Volke Besitz von diesen Rechten ergriffen hatten, änderte sich die Bedeutung des Begriffes Regal. Man verstand darunter kurzweg die Rechte der kleinen und kleinsten Landesherrn. Unter diese Regalien fielen auch die Mühlen, indem man sie zinspflichtig gemacht hatte.In einem solchen Abhängigkeitsverhältnis stand auch die Enzheimer Mühle, die allem Anschein nach im Burgbezirk eines Schlosses lag. Über dieses gibt eine Urkunde, veröffentlicht in Simon "Geschichte des Reichsständschen Hauses Ysenburg und Büdingen", Aufschluß. Danach verkauften am 18. März 1414 Wiegand und Gretel von Buchenau ein Stück Landes vor dem Schlosse Enzheim und eine Wiese daselbst an den Erzbischof' Johann von Mainz für 49 Gulden. Man nimmt an, daß die Besitzer des Enzheimer Schlosses Eigentümer des späteren, vom Hause Ysenburg-Büdingen erworbenen Hofgutes, daselbstgewesen seien. Der ysenburgische Hofmeister Johann Gottfried König äußert sich dazu in einem Gutachten vom 2. Dezember 1705 folgendermaßen: Daß das Enzheimer Hofgut ein uraltes freies Gut ist, gibt nicht wenig die Alte Burg, wovon sich die Rudera (Reste, Trümmer) an der Enzheimer Mühle nächst gelegenem Eichwäldlein befindet, Zeugnis, welches in Wahrheit kein Bauernhaus oder -gut, sondern eine freie Burg gewesen sein muß. Wie sie aber vor langen Jahren in Abgang gekommen, findet sich meines Wissens keine Nachricht.Wir können mit Recht annehmen, daß, wo in früherer Zeit ein Hofgut bestand, auch ein Guts- bzw. ein Schloßherr gewesen sein muß. Die Namen der frühesten Enzheimer Gutsherrn sind uns leider nicht bekannt. Der in Enzheim begüterte Adel hatte sich schon frühzeitig Mühle und Wasser zinsbar gemacht. Als Beweis für diese Behauptung diene folgende Stelle aus der Lindheimer Kirchenchronik: 1484 vermachte dem Altar Sankt Jakobs zu Lindheim der Junker Reichard von Vilbel 4 Malter Korn und 4 Kapaunen, welche auf der Mühle zu Enzheim ruhten und von der Pfarrei genossen wurden bis sie abgelöst werden mußten.Als weiterer Beweis für die Abhängigkeit der Mühle bzw. der sie treibenden Gewässer sei auf die ebenfalls bei Simon veröffentlichte Urkunde vom Jahre 1524 verwiesen, wonach sich am 24. Februar genannten Jahres Johann von Ysenburg, Graf zu Büdingen, und Wolf von Wolfskehlen einen Tausch und Wechsel miteinander verabredeten, daß Ysenburg dem Wolfkehlen sein Fischwasser zwischen Glauberg und Enzheim überließ, welches zu Glauberg an der Kirchbauwiesen angeht, bis an die Mühle zu Enzheim "inwendig des Wehres" reicht. Doch behält sich Johann von Ysenburg die Einlösung dieser Fischerei mit 50 Gulden vor. Dagegen empfängt dieser von Wolf von Wolfskehlen dessen Gut in Eckartshausen und Calbacher Terminei.Ein Ritter Johann von Wolfskehlen besaß 1401 das Gut Leustadt. Nach dem Aussterben der Wolfskehlen ging Leustadt nacheinander an verschiedene adlige Familien über , bis endlich Frau Fabritius von Westerfeld, geborene von Drach, zu Anfang des 18. Jahrhunderts Leustadt an den Grafen Karl August von Marienborn gegen den Präsenzhof zu Marköbel, den Zehnten zu Altenstadt und Geiß Nidda, einen Hof daselbst und den ysenburgisehen Hof zu Enzheim vertauschte.

Der älteste Bericht von der Enzheimer Mühle, in dem der Name des Besitzers genannt wird, stammt aus dem Jahre 1592. In diesem Jahre beklagt sich der Enzheimer Hofmann (Pachter), Claus Eulner, daß der Müller daselbst durch Überbau (Wehraufsatz) das Wehr über seiner Mühle und den Wasserfall übermäßig gesteigert habe, wodurch das Wasser zurückgetrieben und aufgeschwellt werde. Dadurch entstünde dem Hofgut schwerer Schaden an Wieswachs. Der Hofmann bezieht sich auf einen Pfahl, so derhalben geschlagen sei, wieweit dem Müller das Wasser erlaubt und zugelassen. Es wurde deshalb am 4. Oktober 1592 durch den Hanau-Münzenberger Keller (Beamter) in Augenschein genommen und der Pfahl im Wasser über dem Wehr besehen. Er ist oben mit Blech beschlagen, darin streichet ein eiserner Nagel, steht 17 Zoll unter Wasser, doch diesmal dem herrschaftlichen Gut ohne Schaden an dem Wiesengewächs. Es wird wohl leichtlich zu erachten, daß der Pfahl nicht vergeblich geschlagen, so hat man es doch von niemand Bericht haben mögen, was Nutzen oder Schaden er aufgerichtet, sondern des Müllers Bruder, Johann Kneller, zeigte an, daß dergleichen Pfähle oben bei der Hesselmühle einer, unten zu Lindheim, Höchst und Eichen jedes Orts einer wäre. Wann die Bach allenthalben aufgeräumt und die geschworenen Wasserwieger dieselben besehen, möchte in der Tat leichtlich erkannt werden, darauf sich der Müller gezogen und berufen. Des Müllers Bruder interessiert uns in familiengeschichtlicher Hinsicht. Im Enzheimer Schatzungsregister vom Jahre 1599 ist unter Steuerpflichtigen folgender Eintrag von Bedeutung: Hanß König olim (vormals) Hanß Kneller. Der Erstgenannte scheint der Schwiegersohn Knellers geworden zu sein und deshalb dessen Landwirtschaft übernommen zu haben. Auf alle Fälle ist Hans König in nahe verwandtschaftliche Beziehung zu dem Mühlenbesitzer getreten. Kommen wir noch einmal auf die Wehraufsatzbeschwerde vom 4. Oktober 1592 zurück. Es heiß darin: "Weil man aber einen solchen Pfahl so leicht nicht haben kann und auch ohne Vorwissen der gnädigen Herrschaft ins Werk zu richten, nicht gebühren wollen. Es ist aber gleichwohl augenscheinlich und zu sehen, wo ferner das Wasser durch das Wehr abgezogen, sodaß es dem Eichpfahl gleichstehen sollte, dann würde der Müller nicht soviel Wasser haben, daß es ein ledig Rad umtriebe, vielweniger könnte er mahlen. Haben uns dagegen verglichen (geeignigt), daß der Müller das Wehr oder Flutbett innerhalb 4 Wochen mit einem Aufzug machen soll, auf daß, wo Flut oder Wasser kommt, solches zeitlich aufgezogen werde, damit das Wasser fortkommen und kein Schaden tun könne.  1605 am 8. Mai verkauft Friedrich von Wolfskehlen in Leustadt an Claus Eulner in Enzheim 2 Achtel Korn und 2 Kapaunen Pacht (Erbzins), der auf der Enzheimer Mühle ruhte, für 120 Gulden. Wegen des Fischwassers geben Zeugen in einem 1649 erfolgten Verhör zu Protokoll: Das Fischwasser zwischen Enzheim und Glauberg war hiebevor den Wolfskehlen verliehen. Es ist sehr mit Hecken und Sträuchern bewachsen und steht jetzt wieder den Grafen von Ysenburg zu. Kein Enzheimer Nachbar (Einwohner) durfte in der Enzheimer Bach, oberhalb des Wehres bis an die Glauberger Grenze fischen. Unterhalb des Wehres aber, nach der Lindheimer Grenze zu, hätten sie solches wohl tun mögen. Jedesmal, wenn gefischt wurde, mußte der Müller das Schutzbrett am Wehre aufziehen, und wann er es nicht getan, habe es der herrschaftliche Fischer selbst aufgerissen.

 

Johann Stephan Claus, 1693 bis 1700 Hofmann in Enzheim, nachher Einwohner und Gerichtsschöffe in Nieder-Florstadt, gibt in einem Zeugenverhör am 27. Mai 1734 an, als er auf dem Hofe gewesen, seien eines Tages die herrschaftlichen Fischer gekommen, um zu fischen. Sie hätten vom Müller verlangt, das Brett aufzuziehen, was er aber nicht tun wollen und vielmehr ihn, den Fischer, als er es auf Befehl aufgezogen, mit der Axt hauen wollen. Er habe aber den Müller ins Wasser gestoßen, woraufhin sie dann ruhig gefischt hätten.

Wielange der Müller Kneller die Enzheimer Mühle betrieben, geht aus den Akten nicht hervor, was auch leicht verständlich ist. Es kommt der 30jährige Krieg, der das Dorf Enzheim entvölkerte, was auf Grund zeitgenössischer Berichte erwiesen ist. Der aus den Lindheimer Hexenprozessen bekannte Amtmann Ludwig Geis schreibt arn 1. Juli 1649 von Ortenberg aus an den gräflich ysenburgisehen Gerichtschultheißen Martim Meyer in Eckartshausen unter anderem: Die Lindheimer ziehen die Äcker des ysenburgisehen Hofes in Enzheim an sich. Ebenso eignen sie sich die Güter der durch den Krieg vertriebenen oder umgekommenen Bauern widerrechtlich an. Nur 2 arme Witwen sind noch im Dorfe anwesend, denen die Lindheimer das bißchen, das sie noch haben, auch noch wegzunehmen versuchen.

Einen weiteren unanfechtbaren Zeugen, der die Menschenleere Enzheims in jener Zeit bestätigt, haben wir in dem Lindheimer Pfarr-Kompetenzbuch, geführt durch Pfarrer Konrad Hoeleker. Es enthält aus dem Jahre 1661 folgenden Eintrag: "4 Achtel und 4 Kapaunen gefallen jährlich auf der Mühle zu Enzheim, ist in 30 Jahren nicht bewohnt worden,

auch nichts geben. Anno 1664 hab zum erstenmal wieder empfangen 2 Achtel und keine Kapaunen. Anno 1665 drei Achtel und keine Kapaunen. NB. Laut des Pastoris Konrad Hoelcker de anno 1679 pagina b sind die 4 Achtel Korn und 4 Kapaunen quartalweise bezahlt worden. Bis 1681 und 1682 wurde dieser Akkord geschlossen, daß es wieder quartaliter geliefert werde, jedesmal 1 Achtel Korn und 1 Kapaune."

Diese schriftlichen Zeugnisse sind hinreichende Beweise dafür, daß von 1634 ab alles Leben in Enzheim und damit auch in der Mühle daselbst erstorben war. Es ist infolgedessen auch ganz natürlich, daß die Mühlengebäude im Verlaufe von 30 Jahren, in denen sie leergestanden, nur noch Ruinen gebildet haben können.

Die materiellen Schäden und Verwüstungen, die der schreckliche Krieg sowohl an den Baulichkeiten, als auch an den Fluren angerichtet hatte, konnten nicht so rasch behoben werden, wie dies heute nach den durch den 2. Weltkrieg verursachten Zerstörungen der Fall ist. Die Dorfbewohner waren entweder umgekommen oder vor den Kriegshorden geflohen. Es ist deshalb nur zu verständlich, daß die Jahre nach 1634 eine Zeit des Schweigens waren, weshalb in dieser Periode auch keine Nachrichten über die Mühle vorliegen können. Erst im Jahre 1663 fällt ein Lichtstrahl in die durch die Kriegswirren verursachte Dunkelheit. Hans Jörg Engel von Ortenberg, auf den noch näher eingegangen werden wird, wurde vom Kaiserlichen Wassergericht wegen des Eichpfahls der Lindheimer Mühle befragt und gab bei der Vernehmung am 4. Oktober 1682 an, er wäre vor einem Vierteljahr noch auf der Enzheimer Mühle gewesen und habe 19 Jahre sich darin aufgehalten, denn sie sei seinem Vater gewesen.

Dem Vater, Johann Engel, "Müller der hochgeborenen, unserer gnädigen Herrschaft Mühle bei Ortenberg" war die Erlaubnis erteilt worden, eine Mahlmühle "naher" Enzheim dergestalt und mit ausdrücklichen Bedingen zu erbauen, daß, wenn er oder seine Erben nach seinem Absterben diese Mühle wieder verkaufen wollten, der hochvermeldten Herrschaft zuvor anzubieten hätten, und wenn es gnädiger Herrschaft beliebig sein würde, die Mühle an sich zu bringen, sodann der Vorzug gestattet werden sollte.

Da der oben genannte Hans Jörg Engel - bei seiner Zeugenvernehmung bereits Pächter der Leustädter Mühle - sich vorher in der Enzheimer Mühle aufgehalten hat, so muß sich der Enzheimer Mühlenbau spätestens 1663 vollzogen haben. Diese Zeitangabe stimmt auch mit den Niederschriften im Lindheimer Pfarrkompetenzbuche genau überein, indem im Jahre 1664 zum erstenmale wieder 2 Achtel Korn von der Mühle geliefert wurden.

Nachdem der Vater Johann Engel mit Hinterlassung von 6 Erben (3 Tochtermänner, 2 Söhne und die Witwe) gestorben, versuchten diese zu ihrem Erbteil zu gelangen, denn sie waren alle sechs nach ihren eignen Angaben sehr bedürftig. Aber der Verkauf des Erbteils, die Mühle, gestaltete sich recht schwierig, weshalb die Erbberechtigten verschiedenemal bei der hanauischen Regierung gegen den auf der Mühle sitzenden Johann Jörg Engel Beschwerde erhoben. Der Widerspenstige wurde durch den Ortenberger Amtmann Eyfried gewaltsam aus der Mühle gesetzt.

Von nun ab setzen die Nachrichten über die Mühle wieder eine zeitlang aus. Nur das Protokollbuch des K. Wassergerichtes besagt, daß es am 7. Oktober 1684 in Enzheim tagte, weil der Glauberger Müller Hartmann Stoffel Klage darüber geführt hatte, daß die Aufsätze des von Amtmann Eyfried auf die Mühle gesetzten Müllers allzuhoch seien und ihm großen Schaden verursachten. Die zur Regelung des Streitfalles erschienenen Herrn Wasserrichter schickten nach dem Amtmann Eyfried als dem Besitzer der Mühle, um Auskunft von ihm zu erlangen. Dieser aber kümmerte sich nicht um die Wasserwieger, "sondern war nach Lindheim gegangen", wie dessen Müller sagt. Der Amtmann, der den Jörg Engel aus der Mühle vertrieben und sich solche angeeignet hatte, widersetzte sich den

Anordnungen des Wassergerichtes und gab zu vernehmen, er wolle nach Hanau gehen, da seien seine Herrn, dahin sollte man ihn bestellen. Es wurde deshalb sein Müller vorgefordert und die Klage mündlich getan, daß das Wehr durch große Aufsätze und gebohrte und genagelte Hölzer sehr erhöht sei. Der Müller wurde nun befragt, wer die Aufsätze zum Wehr getan und aufgenagelt habe? Er antwortete: Sein Vorfahre, Meister Fritz, jetzt zu Lindheim wohnend. Eyfried verfiel, da er das Wassergericht nicht respektiert hatte, in eine Strafe von 6 Mark lötigen Goldes (= 3 Pfund vollwichtiges Gold).

Die Nidder kurz vor der Mühle

Der Amtmann hatte die Mühle wahrscheinlich bis 1700 im Besitz. 1700 ging sie durch Kauf an den Müller Johannes Boß über. Urkunden über diesen Verkauf liegen nicht vor. Boß, der sich Müller und Nachbar in Enzheim nennt, hatte mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Unter anderem schuldete er dem hanauischen Hofprediger M. Langermann ein Kapital von 350 Gulden nebst 17 Gulden 15 Albus Zinsen. Die hanauische Regierung forderte den Amtmann in Ortenberg am 24. September 1704 auf, dieses Kapital nebst den Zinsen dem Müller Boß zu kündigen und dafür zu sorgen, daß der Betrag fristgemäß dem Hofprediger zugestellt werde. Dieser hatte die Hanauer Regierung gebeten, ihm bei der Beitreibung behilflich zu sein. Boß war durch Überschuldung schließlich gezwungen, die Mühle 1708 zu verkaufen.

 

Die über diesen Verkauf gefertigte Urkunde gewährt uns einen Einblick in die mißliche wirtschaftliche Lage des Verkäufers. Sie lautet: "Ich, Johannes Boß, Nachbar und Müller zu Enzheim, hochgräflich hanauischen Amts Ortenberg, urkunde und bekenne für mich und meine Erben, daß ich mit gutem Vorbedacht und um meines besten Nutzens wegen dem Herrn Leutnant Dietrich Boyen und dessen Hausfrau Elisabethen, meine Enzheimer Mühle samt dazu gehöriger Hofreite und Gebäuden, wie auch den dazu gehörigen Gütern, Äckern, Wiesen und Gärten und auch allen Rechten und Gerechtigkeiten, nichts davon ausgeschlossen, verkauft und zu Kauf gegeben habe. Auch hiermit in kräftigster Form rechtens verkaufen für und um zwölfhundertundfünfzig Gulden, sage 1250 Gulden, den Gulden zu 30 Albus, jeden Albus zu 8 Heller gerechnet. Und gleichwie ich vor Aushändigung dieses die Kaufsumme der zwölfhundertundfünfzig Gulden empfangen und hinwieder zur Bezahlung der auf der Mühle bei Herrn Hofprediger Langermann, meinem Vetter zu Altenschlirf und sonsten gestandene Schulden, wie auch zu Erkaufung eines Hauses in Enzheim von Johannes Becker und anderen meinem Besten angewendet habe, also tue ich ihn der guten und richtigen Zahlung wegen hiermit in der besten Form Rechtens quittieren und ihn und die Seinigen in völlige Possession (Besitz) obgedachter Mühle und Güter ein - mich und die Meinigen aber zu ewigen Tagen darauf setzen, dergestalt, daß er solche in ruhigen Besitz nehmen und solche gleich andern seinen Gütern nutzen und genießen, auch wohl hinwieder verkaufen mögen ohne Hinderung unseres und jedermännigliches, gestalten (weil) ich mich denn alles daran gehabten rechtes unter Renuntiation (Verzichtleistung) aller rechtlichen Benefizien (Begünstigungen), insonderheit der Zession ultra dimidium, doli mali (Obervorteilung durch böswillige List) und was dergleichen mehr sein mag, wohlbedächtlich begeben, und auch mich zu landgewöhnlicher Eviktion (Gewähr der Schadloshaltung) der Wirtschaft verbinde, alles getreulich, sonder Gefährde (Arglist), dessen zu Urkund und steter Festhaltung ich den hochherrschaftlichen hanauischen Amtmann dieses Amts ersucht und gebeten, diesen Kaufbrief darüber auszufertigen und obrigkeitlich zu bekräftigen, welches ich, der Amtmann Johann Leonhard Radenfeld auf so thanes (solches) geziemendes Bitten also getan zu haben in Urkunde meiner Namensunterschrift und vorgedruckten Namenssinsiegels bekenne.

 

 

So geschehen, Ortenberg, den 8. Oktober 1708

J.L. Radenfeld" Gegen Müller Boß waren zur Zeit der Ausübung seines Müllerberufs heftige Beschwerden wegen Schwellung des Wassers erhoben worden. Der Beschwerdeführer war kein geringerer als der Graf Ludwig Christian zu Stolberg. Er schreibt an die Hanauer Regierung am 8. Mai 1700, daß der Besitzer seiner Erbzinsmühle zu Glauberg auf der Benachbarten

Beschwerden wegen Übergießung der Wasser gezwungen worden, solche Mühle zu senken, mit der von dem Wassergericht gegebenen Vertröstung, daß die Mühle zu Enheim gleichfalls gesenkt werden solle. Dies sei jedoch bis jetzt nicht geschehen, weshalb zu befürchten stehe, daß die gräfliche Erbzinsmühle in Abgang komme und ruiniert werde. Er beantragt, dem Müller bei namhafter Strafe anbefehlen zu lassen, daß er diesen Sommer den Wasserpfahl von dem Wassergericht setzen lasse und danach seine Mühle senken müsse. Hanau antwortet, daß der Augenschein gezeigt, "daß der Fachbaum an der Mühle zu Enzheim dem Müller zu Glauberg keinen Schaden tun könne und dieser Müller umsoweniger Ursache zu klagen habe, je klarer der Augenschein ergibt, daß zwischen beiden Mühlen sich noch verschiedene Wasserrollen finden und also notwendig das Wasser seinen Zug habe. Sollte aber irgendeine Maßnahme für nötig erachtet werden, so wäre darauf zu sehen, daß der Rosenbach'sche Müller zu Lindheim sein Wehr rückte, da die Enzheimer der Glauberger Mühle nicht den geringsten, die Lindheimer aber der Enzheimer Mühle auch bei dem kleinsten Gewässer großen Schaden zufügt und noch mehreren verursachen würde, wann dieser noch weiter rücken wollte, ehe und bevor jener den Fachbaum erniedrigt hat." Dieser scheinbar so unwesentliche Vorgang ist insofern interessant, als er uns zeigt, wie die genannten Mühlen zu Glauberg, Enzheim und Lindheim, die in drei verschiedenen Herrschaftsgebieten lagen, Eifersüchteleien der zuständigen Regierungsstellen auslösten. 1715 ging die Mühle an Dietrich Boys' Sohn Nikolaus Boy über. Die Familie Boy kam aus Lindheim, wo sie die Schrautenbach'schen Mühle als Pächter hatten. Unter Nikolaus Boy wurde im Jahre 1722 für die Enzheimer Mühle ein neuer Eichpfahl geschlagen. Der diesbezügliche Eintrag im Protokollbuche des K. Wassergerichtes beschreibt den Vorgang folgendermaßen: In Gegenwart des hochgräflichen Herrn Amtmann Langermann von Ortenberg und vieler Leute ist der neuverfertigte Pfahl mit gewöhnlichen Solennitäten geschlagen worden, wie dann die Wasserrichter mit Bändern geschmückt und unter die Jugend zum Gedächtnis Äpfel ausgeworfen worden. Es steht dieser Eichpfahl in Oynhausenschen Wiese (auf der Burg) in der Mitte gegen dem Wehr über und zwar 8 1/2 Schuh vom Wasser. Bei der Mühle zu Enzheim befinden sich 10 Zoll naß und 2 Schuh und 10 Zoll trocken, mithin zusammen 3 Schuh und 8 Zoll Wasserfall, der Eichpfahl aber 1 Zoll über Wasser geschlagen worden. So behält diese Mühle nunmehr, wenn das dermalen 10 Zoll trocken liegende dem Eichpfahl gemäß eingerichtet, 3 Schuh und 9 Zoll Wasserfall. Das Wehr war vorher 2 1/2 Ruten, jetzt auf 3 Ruten erkannt worden (1 Rute 12 Schuh - 3 Meter).

Im Jahre 1730 verheiratete sich die Tochter des Nikolaus Boy, Anna Catharina, mit Johannes Kaspar Bauer. 1748 unternahm der neue Besitzer den Umbau der Mühle, wovon die beiden Torpfeiler mit Anfangsbuchstaben J.K.B. (Johannes Kaspar Bauer) und A.C.B. (Anna Catharina Bauer) heute noch Zeugnis ablegen. Kaspar Bauer starb im Alter von 53 Jahren am 26. Mai 1753, während seine 1709 geborene Frau 1764 verschied.

Die hanauische Regierung fragte 1745 bei ihrem Amtmann in Ortenberg, Langermann, wegen Beschaffenheit der Mühlen im Ortenberger Amte an.

Der Amtmann berichtete: "Was die Mühle zu Enzheim betrifft, ist selbige

1. eine eigentümliche, welche der dermalige Besitzer, Kaspar Bauer, von seinem Schwiegervater, Nikolaus Boy und dieser von seinem Vater, Dietrich Boy, welcher sie lt. Kaufbrief vom ehemaligen Eigentümer Johannes Boß Anno 1708 erkauft hat.

2. steht diese Mühle mit 400 Gulden in der Schatzung, hat

3. 2 unterschlächtige Mahlgänge und einen auch dergleichen Gang zum Ölschlagen,

könnte

4. wenn zu Treibung der 2 Mahlgänge Wasser genug vorhanden ist, in 24 Stunden 10 Achtel mahlen, weilen aber im Sommer sehr öfters das Wasser gering, auch im Winter, wenn es stark friert, und das Eis sich stark erzeige, oftmalen stillgehalten werden muß, außerdem manchmal die Mühlfrüchte mangeln, und an der Mühle zu reparieren ist, so könnte man den einen Gang nur etwa für halb erachten, wäre also 7 1/2 Achtel, so eine Zeit in die andere gerechnet, täglich gemahlen wird. Nun wird von jedem Achtel an Molter genommen 4 Gescheid und täglich von 7 1/2 Achtel = 3 Mesten 6 Gescheid und das ganz Jahr durch in 365 Tagen = 167 Achtel 7 Mesten 6 Gescheid.

 

Wann nun hiervon abgezogen werden 

                                                                    a) 4 Achtel Korn, so jährlich zu Pfarr nach Lindheim gegeben werden, 

                                                                     b) 2 Achtel Korn Pacht, welche denen von Wolfskehlen hierbevor zugestanden und 1605 abgekauft wurde, wie auch

                                                                     c) 4 Kapaunen, so in die Pfarr nach Lindheim mit 2 Gulden bezahlt werden und die 2 Kapaunen, so ebenfalls zu 1 Gulden abgekauft worden,    wofür  1 Achtel Korn abgezogen werden könnte, und also im Abzug 7 Achtel Korn gerechnet werden würde, blieben am Molter nach                                                                          fernerem   Abzug der 7 Achtel, so der Müller, wie unten zu ersehen, nach Heegheim abgeben muß, noch übrig 153 Achtel 7 Mesten 6 Gescheid,   sonst hat

5. diese Mühle kein ordentliches Mahlwerk als das Dorf Enzheim, so aus 16 Einwohnern besteht und weiß man nicht eben (weilen die Mühle nicht herrschaftlich ist) ob es ein Bannwerk sei. Es finden sich auch viele Taglöhner daselbst, die die mehrste Zeit des Jahres über ihr Brot auswärts verdienen und wenig Früchte mahlen lassen. Die mehrste Mahlfrucht muss

6. dieser Müller von Hainchen und vom ysenburgisehen Ort Heegheim herbeiführen, von welchem letzteren er jährlich 7 Achtel Pacht dorthin entrichten muß. Die Ölmühle

7. mag nach Abzug der Kosten, so auf den dazu bestellenden Mann, Brennholz und anderes mehr verwandt werden muß, etwa 7 bis 8 Gulden jährlich abwerfen, welches ich gehorsamst berichte.

Ortenberg, 26. August 1745

gez. J.L. Langermann"

 

1755 verheiratete sich die ältere Tochter von Kaspar Bauer, Marie, mit dem Müller Konrad Müller, der die Mühle einige Jahre betrieben zu haben scheint. Es werden ihm in Enzheim 3 Kinder geboren. Über den Verbleib dieser Familie fehlen weitere Nachrichten.

 

Die 2. Tochter des Kapar Bauer, Marie Gertrude, heiratete 1762 den Müller Jonas Emmrich aus Büdesheim. Sie starb schon im Jahre 1765 im Alter von 22 Jahren. Es traten für die Folge recht unklare Eigentums- und Wirtschaftsverhältnisse in Erscheinung. Emmrich hatte die Mühle nebst Zubehör von seiner Schwiegermutter für 2600 Gulden übernommen.

 

Diese richtete 1764 an die Steuerbehörde ein Gesuch um Steuernachlaß, da seit einigen Jahren die Mühlen in der Nachbarschaft wieder instand gebracht worden seien, wodurch sie großen Schaden erlitten und sehr zurückgekommen sei.

Die fürstlich-hanauische Rentkammer erbittet daraufhin von dem Amtsverweser Handwerk Bescheid darüber, ob zu Enzheim ein gebanntes Mahlwerk sei und im verneinenden Falle aber, ob dann die Enzheimer Untertanen außerhalb und wo allenfalls mahlen lassen? Daraufhin berichtet der Amtsverweser Handwerk unter dem 12. Mai 1764: Der Müller zu Enzheim gesteht nicht nur selbst, daß seine dortige Mühle ein gebanntes Mahlwerk nicht habe, sondern es berichtet auch der dasige Gerichtsschöffe Becker, daß weder die Untertanen noch sonst jemand in dasige Mühle zu mahlen gebannt sei. Vielmehr hätte es den Enzheimern jederzeit freigestanden, außerhalb in den Lindheimer, Düdelsheimer oder Glauberger Mühlen so oft zu mahlen, als solches zu tun in der Enzheimer Mühle ihnen nicht gefallen habe. Weil der Enzheimer Müller die dortigen Einwohner nicht zwingen kann, in seiner Mühle mahlen zu lassen, deshalb habe der Amtsverweser zur Vermeidung alles Unterschleifs angeordnet, daß das Malzschroten außer Landes verboten sei. Er hat für die Malzzettel ein verschlossenes Kästchen in der Enzheimer Mühle anbringen lassen.

Daraufhin erging von der fürstlichen Steuerkommission die Anordnung, daß der Amtsverweser die Untertanen zu bedeuten habe, daß sie nicht außer Landes mahlen sollen bei Vermeidung einer Strafe von 10 Reichstaler.

Die hochfürstlich Hessen-hanauische Steuer-Rektifikationskommission schreibt, daß die Mühlentaxatoren im Gegensatz zu Gerichtsschöff Becker angegeben hätten, die Enzheimer Mühle sei ein gebanntes Mahlwerk.

Am 5. Januar 1766 erstattete Amtsverweser Handwerk einen Überblick über die mißliche finanzielle Lage des Müllers Emmrich. Da die Mühle von dem Besitzer nicht gehalten werden kann, fragt Handwerk in Hanau an, ob das ganze Anwesen für die Herrschaft zu kaufen nicht in Erwägung zu ziehen sei und entwirft anschließend folgende Rentabilitätsberechnung:

"Die Enzheimer Mühle, welche Jonas Emmrich dermalen besitzt, besteht in einem vor einigen Jahren (1748) erst erbauten bequemen Wohnhaus, worinnen 2 Mahlgänge und die Hirsenmühle, gegenüber aber ein besonderer Bau zur Ölmühle, und gehören dazu eine Scheuer, nötige Ställe und Backhaus, wie auch der hinter der Scheune gelegene Baum- und Grasgarten, 2 Morgen haltend, dann 1 Morgen Wiese und 1 1/4 Morgen Krautgarten.

Außer den Enzheimern, welchen seit einiger Zeit angefohlen ist, in dieser Mühle allein zu mahlen, ist zwar weiter keine Gemeinde darin zu mahlen gebannt, doch haben die vorigen Müller von Benachbarten ziemlichen Zugang gehabt und steht von der Mühle nebst gewöhnlicher Landsteuer jährlich 4 Achtel Kornpacht und 4 Kapaunen in die Pfarrei Lindheim zu entrichten, da im übrigen ein jeweiliger Müller das Nachbarrecht genießt."(Das Nachbarrecht, heute Gemeindenutzen genannt, bestand in der Gemeinde Enzheim in der Lieferung von 1 1/10 Stecken Buchen Scheitholz und 15 Wellen nebst freiem Weidgang. 1 Stecken - 1,6 Raummeter).

 

Aufgrund dieser schmackhaften Anregung erbat die hanaLtische Rentkaminer vom Amtsverweser in Ortenberg Gericht darüber, ob, wenn gnädigste Herrschaft diese Mühle ankaufen und eingehen lassen werde, die Gebäude und Grundstücke dabei wohl angebracht und den übrigen dort herumliegenden herrschaftlichen Mühlen dadurch ein Vorteil verschafft werden könne, oder was sich allenfalls bei der Aufrechterhaltung für Nutzen zu versprechen sein möchte.

 

Handwerk gibt in seinem daraufhin abgegebenen Bericht der Meinung Ausdruck, "daß weil

1. die am Ende des Orts gelegenen Mühlengebäude zu Enzheim nicht wohl angebrachtwerden können, wenn das Mühlwerk davon abkommen soll, auch

2. die übrigen herrschaftlichen Mühlen bei 2 Stunden abgelegen und wegen anderer dem Ort Enzheim gar näher gelegenen Mühlen zu Lindheim und Glauberg leicht Unterschleife entstehen könnten, und würde es nicht ratsam sein, die Mühle eingehen zu lassen, sondern in dem Fall, wenn gedachte Mühle für gnädigste Herrschaft um das nämliche behalten werden wollte, dieselbe an jemand in einen Erbbestand (Erbpacht) zu begeben sein möchte, wofür er zugleich anzeigen wolle, daß der Müller Jonas Emmrich sowohl, als teils seine Gläubiger, den baldigen Verkauf der Mühle sehr betreiben und gedachter Emmrich, wenn die Mühle nebst Zugehör nicht für 2600 Gulden, wofür er solche angenommen, angebracht werden kann, als weshalben er mit seinem Schwager im Handel steht, darauf bestehe, daß solche an Meistbietende öffentlich ausgeboten und dazu baldigst ein Termin amtswegen anberaumt werde.

Ortenberg, 5. Februar 1766, Handwerk"

Die Hanauer Regierung weiß nichts Rechtes mit der Mühlenangelegenheit anzufangen und verlangt von Handwerk einen Überschlag, was die Mühle ertragen könne, wenn sie nach seinem Vorschlag in Erbpacht gegeben werde.

Dieser antwortet, daß er mit Gerichtsschöffe Becker zu Enzheim deswegen Überlegung angestellt habe. Dieser sei der Meinung gewesen, daß nach jetziger Beschaffenheit des Mahlwerks und weil nur die wenigen Einwohner Enzheims in gedachter Mühle zu mahlen angewiesen seien, ein Erbbeständer neben den in die Pfarrei Lindheim jährlich zu entrichtenden 4 Achtel Korn und 4 Kapaunen höchstens noch 4 Achtel Korn als Pacht geben könne, wenn er dabei bestehen wolle.

"Ich will," schreibt Handwerk, "weiter nicht verhalten, daß nach Anzeige des Gerichtsschöffen dem Verlaut nach schon 2000 Gulden dem jetzigen Müller für erwähnte Mühle und Zugehör geboten sind.

Der Vorteil eines künftigen Enzheimer Müllers bestehe besonders darin, daß, wenn er das Vermögen hat, einen "Mehl- und geschälten Gerstenhandel" dabei betreibe, und in der Zeit, wenn nichts von den Untertanen zu mahlen gebracht werde, seine eignen Früchte aufschütten könne."

Mit dieser Auskunftserteilung setzt das Aktenmaterial über den Fortgang der Verhandlungen aus.

Immerhin können wir in oben angeführtem Schreiben zwischen den Zeilen lesen, daß der Gerichtsschöffe Johann Peter Becker auf seinen Bruder, den Müller Johann Konrad Becker hinzielt, der auch wahrscheinlich das Angebot von 2000 Gulden gemacht hat. Ein großes Interesse zum Mühlenankauf scheint nicht vorgelegen zu haben. Jedenfalls tritt 1766 Johann Konrad Becker als neuer Mühlenbesitzer auf, der mit Anna Marie Kliehm aus Heegheim verheiratet war. Becker starb im Alter von 32 Jahren. Seine Witwe scheint bis zu ihrem im Jahre 1797 erfolgten Tode den Mühlenbetrieb geleitet zu haben denn 1797 übernimmt ihr Sohn Johann Heinrich Becker die Mühle, die auch im Steuerbuch der Gemeinde Enzheim auf seinen Namen eingetragen war. In der Mühle kann er nicht gewohnt haben, denn sie wurde, solange er sie besaß, von Pächtern betrieben. Becker konnte auch aus rein äußerlichen Gründen der Müllerei nicht vorgestanden haben.

Wir können bei der Familie Becker die in der Dorfverfassung des 17. und 18. Jahrhunderts begründete Erscheinung feststellen, daß sich die Gemeindeämter in der Familie sozusagen vererbten. Das kam daher, daß die Gemeinden nicht das Recht besaßen, ihre Ämter nach freier Wahl zu vergeben, sondern die Träger derselben wurden von der Regierung bestimmt. So blieb das Amt eines Schultheißen oder Gerichtsschöffen, welch letzterer auch die Bezeichnung Geschworene führte, oft durch mehrere Generationen hindurch in der gleichen Familie. So war es auch bei der Enzheimer Familie Becker. Soweit die Nachrichten zurückreichen, bekleideten Mitglieder dieser Familie das Amt des Gerichtsschöffen.

Deren Dienstbereich erstreckte sich auf die Erledigung von Angelegenheiten der freien Gerichtsbarkeit. Auch hatten sie an der Regelung von Gemeindeangelegenheiten maßgeblichen Anteil.

Johann Heinrich Becker, Müller und zugleich Schultheiß in der Gemeinde Enzheim, übernahm 1802 das dem Grafen von Schlitz, genannt von Goertz, gehörende Gut von 60 Morgen Ackerland und 14 Morgen Wiesen zu einem Jahrespacht von 160 Gulden in Erbpacht. Außerdem pachtet er die in der Enzheimer Gemarkung den den Grafen zu Ysenburg und Büdingen, dem Freiherrn von Venningen in Lindheim, dem Grafen von Schlitz, genannt von Goertz in Schlitz, und dem Gutsbesitzer Trackert in Frankfurt zustehenden Zehnten. Als im Jahre 1833 die Umwandlung des Naturalzehnten in eine jährlich zu zahlende

Grundrente vorgenommen werden sollte und die Zehntberechtigten das 18fache des Durchschnittspachtertrages der letzten 18 Jahre verlangten, lehnten die Zehntpflichtigen in Enzheim dieses Ansinnen ab. Sie begründeten ihre Ablehnung mit den unnatürlich hohen Pachtpreisen der vergangenen Jahre und erklärten: "Zu jener Zeit, als noch mehr Geld unter den Leuten kursierte, geschahen gar oft ganz unvernünftige Gebote. Man könnte in dieser Hinsicht so viele Beispiele anführen, daß die Pächter verarmt und dadurch ganz außer Substitenz gesetzt worden sind, wovon Schultheiß Becker dahier das treffendste Beispiel geliefert."

Becker starb am 15. Dezember 1826 im Alter von 59 Jahren, seine Frau Christine Margarete, geborene Jöckel aus Lanzenhain, am 13. Februar 1852. Sie wurde 72 Jahre alt.

1792 heiratete Kilian König von Lindheim die Schwester des Schultheißen Becker, Christine Margarete. Die Eheleute wohnten in Lindheim.

Wie bereits erwähnt, war die Mühle, solang sie Schultheiß Becker besaß, an Mühlenpächter vergeben.

1805 wird Johannes Fink aus Kaichen als Pächter genannt. Dieser trug der Regierung in Hanau am 2. Mai 1806 schriftlich vor, daß dermalen in dem kurhessichen Ort Hainchen alles im Ausland zu Düdelsheim gemahlen und weder gnädigster Herrschaft (Hanau) noch die Ortsuntertanen einigen Nutzen davon ziehen. Fink ist erbötig, im Falle ihm das Alleinmahlen in Hainchen gnädigst bewilligt werden sollte, einen jährlichen Pacht von 3 Achtel Korn zu entrichten. Im Falle sein Erbieten angenommen werden sollte, bittet er um Erteilung einer 6jährigen Konzession.

Der zur Äußerung aufgeforderte Amtsverweser Handwerk in Ortenberg bestätigt die Angaben Finks und sagt, daß durch das Mahlen der Haincher Untertanen im ysenburgbüding'schen Dorfe Düdelsheim der Verdienst außer Landes getragen wird. Zudem wird im Büding'schen gegen Ausländer so scharf verfahren, daß nicht einmal das daselbst entbehrliche Holz an selbige verkauft werden darf. Es steht dem Gesuch des Fink nicht nur nicht entgegen, sondern es wäre auch zu wünschen, daß demselben in hohen Gnaden willfahren würde.

Daraufhin verfügen die Hanauer Räte, daß der Amtsverweser Handwerk in Ortenberg sich mit dem Ortsvorstand zu Hainchen über diese Frage ins Benehmen setze, was auch am 21. Juni 1806 geschah.

Das Ergebnis der Verhandlung ist in folgender Niederschrift darfgelegt. Schultheiß Dillemuth gab zu vernehmen:

Die Einwendungen, welche die Gemeinde gegen das Gesuch des Müllers Fink hätte, seien geeigenschaftet, daß sie nicht anders hoffen könnten, als daß selbigem nicht deferiert werden könne.

Denn ziehe man 

a) nur in Erwägung, daß bei keinem Winter ausbleibende Überschwemmungen die Straße von Hainchen bei Enzheim ganz unter Wasser gesetzt und nicht befahren werden könnte, der Einwohner von Hainchen aber, da das Wasser oft 14 und mehrere Tage stehen bleibe, bis sich's wieder verlaufen, mit dem Mahlen seiner Früchte nicht warten und inzwischen Mangel leiden könne, auch

b) der arme Mann, der den größten Teil von Hainchen ausmache, wann er seine paar Mesten Frucht auswärts kaufe, solche sogleich an dem nämlichen Orte mahlen lasse. So falle die Unmöglichkeit, den Bittsteller mit einem Bannrecht zu begnadigen, nur zu sehr in die Augen, ansonsten gewiß der zu Enzheim verstorbene Gerichtsschöffe und Müller Becker als ein auf seinen Nutzen sehr bedachter Mann, schon eine solche Konzession ausgewirkt haben würde (gemeint ist Johannes Konrad Becker).

Seine Gerichtsschöffen schlossen sich durchaus der vorstehenden Erklärung des Schultheißen an. gez. Koch"

Daraufhin erließ die hanauische Regierung folgende Anweisung:

"Die Beamten zu Ortenberg haben den Müller Fink zu Enzheim zu bedeuten, wie zwar seinem Suchen wegen Verwilligung eines Bannrechts über das Mahlwerk des Ortes Hainchen nicht zu deferieren stehe, ihm jedoch das Einfahren in diesen Ort nach wie vor freistehe und es ihm überlassen bleibe, durch eine vorzüglich gute, redliche Behandlung der Mahlgäste die Ortseinwohner an sich zu ziehen, und ist hiervon zugleich auch der Ortsvorstand zu ersagtem Hainchen mit dem Anfügen zu benachrichtigen, wie man zwar vorderhand ihre Freiheit in diesem Stück einzuschränken nicht geneigt gewesen sei, es jedoch zu einem besonderen höheren Wohlgefallen gereichen werde, wenn sie den einländischen Müller vor den ausländischen nicht für ihre Person zu begünstigen, sondern auch durch ihr Beispiel die übrigen Nachbarn zu einem Gleichen zu vermögen suchten."

Der Müller Johannes Fink wird in den Enzheimer Kirchenbüchern noch einmal erwähnt, als ihm 1811 ein Sohn geboren wurde. Seine Frau war Anna Marie, geborene Grauling. Von da ab tritt sein Name in den Akten nicht mehr auf.

1816 ist ein neuer Pächter in die Mühle eingezogen. Es war der Müller Franz Neuhäuser. Von ihm liegt nur eine einzige Nachricht vor, die im Wortlaut angefügt sei:

"Auszug des Protokolls der Großherzoglich Hessischen für die Provinz Hessen angeordnete Hofkammer Gießen, 22. Juli 1816

 

Bitte des Franz Neuhäuser, Mühlpachtbeständer zu Enzheim, Amt Ortenberg, um das Mahlwerk in dem Dorf Hainchen gegen einen jährlichen Pachtbestand

Dem Rentamtmann Handwerk zu Ortenberg zur abschlägigen Bedeutung des Rubrikaten. "

1828 übernimmt Konrad König, der die Tochter des Schultheißen Becker, Anna Maria, geheiratet hat, die Mühle. Er bekleidete das Amt des Beigeordneten in der Gemeinde Enzheim und verstarb im Alter von 40 Jahren am 1. Februar 1840.

1841 heiratete seine Witwe den Untermüller von Langen-Bergheim Heinrich Ernst Walter, der von jetzt ab einige Jahre die Müllerei in der Enzheimer Mühle betreibt. Gleich nach der Mühlenübernahme durch Walter beschwerte sich am 7. Dezember 1841 der Glauberger Müller Hochstein gegen ihn, weil er bei einer Wehrreparatur Pflöcke in das Wasser geschlagen, woran sich das Reisig hänge, wodurch das Wasser geschwellt und das Glauberger Mahlwerk geschädigt sei.

Walter erklärte, daß anläßlich der Wehrreparatur Pfähle ins Wasser geschlagen worden

seien, wovon noch 3 im Umfang von ungefähr 5 Zoll nicht entfernt werden konnten, weil das Wasser schnell angeschwollen sei. Sie sollten, sobald sich das Wasser etwas verlaufen habe, entfernt werden.

Walter ' der an und für sich nicht auf Rosen gebettet war, übernahm das Amt des Enzheimer Gemeinderechners und erhoffte dadurch Aufbesserung seiner Moneten. Genanntes Amt hatte vorher Friedrich Bechthold von Lindheim innegehabt. Dieser schrieb an den früher in Enzheim tätig gewesenen Lehrer Rühl, der noch eine Forderung an die Gemeinde stellte: "Ich bin schon 4 Wochen nicht mehr Rechner von Enzheim, sondern dem Müller Heinrich Walter habe ich das Rechnergeschäft überliefert. Er will sein Glück darin suchen. Das ist die Enzheimer Märzerrungenschaft, einen eignen Rechner zu erhalten."

Der Brief stammt vom 16. Juni 1849

Walter erwarb nach dem Tode seiner Frau das heutige Hühn'sche Haus, in dem er auch wohnte. 1855 wanderte er mit seinen drei in Enzheim geborenen Kindern nebst weiteren 83 Enzheimer Einwohnern nach Nord-Amerika aus.

1853 geht die Mühle an den Sohn des Konrad König, Jakob König, über. Er hatte sich jahreszuvor mit Marie Elisabethe Kullmann aus Marköbel verheiratet. Auch er versah bis zur Auflösung der Gemeinde Enzheim am 1. November 1855 das Amt eines Beigeordneten daselbst.

Am 1. Januar 1884 übernahm Jakob König VII. als Erbnachfolger die Mühle. Er ließ eine Turbine einbauen und richtete die Mühle nach dem damaligen neuesten technischen Standard ein, so daß sie einen sichtlichen Aufschwung nahm. Da die Wassermengen der Nidder von jeher sehr schwankend und deshalb für einen rentablen Mühlenbetrieb wenig verläßlich sind, führte er als erster Müller in weitem Umkreis im Jahre 1893 den Motorenbetrieb in seiner Mühle ein. Obwohl die zur Verfügung stehenden gewerblichen Räume für einen flottgehenden Mühlenbetrieb höchst unzureichend und viel zu niedrig waren, verstand es der Besitzer meisterhaft, sie in praktischster und vorteilhafter Weise einzurichten und auszunützen.

Am 1. Januar 1919 trat der am 1.4.1895 geborene Sohn Carl König das Erbe der Väter an. Der junge Besitzer baute das vom Vater übernommene Geschäft im Laufe der Jahre weiter aus, indem er einen 5stöckigen Mühlen-Neubau, vollständig abgesondert von dem alten, errichtete und das Unternehmen auf Handelsmühlenbetrieb umstellte.