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Die Zeit vor der Auswanderung..... |
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Die nennenswerten Nachrichten stammen aus dem Jahre 1820, wo durch das Verhalten des Glauberger Pfarrers RömIteld Unruhe in die Gemeinde kam. Ausgelöst wurde sie, nachdem sich der junge Enzheimer Johannes Koch um die Schulstelle beworben hatte. Er hatte die höheren Klassen der Büdinger Provinzialschule besucht. Mit seiner Besetzung waren die Behörden einverstanden, weil Johannes Koch die Kinder in seinem Elternhaus unterrichten könne, außerdem habe er durch seine Eltern etwas Vermögen, was die zu geringe Schulbesoldung ausgleiche. Auch sei er der einzige Sohn, was ihn von der Militärpflicht befreie. Doch ein Beschwerdebrief von Enzheimer Bürgern brachte die Besetzung ins Stocken. Sie warfen Johannes Koch vor, dass er Mitglied einer religiös-sektiererischen Gemeinschaft sei, die sich um den unruhestiftenden Pfarrer RömIteld geschart habe. Pfarrer Römheld wird in diesem Beschwerdeschreiben ein verwerfliches kirchliches Leben vorgeworfen, indem er die lutherische Religion mit sektiererischen Elementen vermische und eine neue Sekte gründen wolle. Er habe auch Enzheimer Gemeindeglieder bereits verwirrt und für seine Sekte gewonnen. Aber außer Ortsschultheiß Klehm und Heinrich Koch, der Vater des Bewerbers der Schulstelle, sei niemand der Sekte beigetreten. Diese aber versuchten die Enzheimer Lutheraner zu "hinterschleichen". Deshalb bäten sie, Kochs Sohn, nicht als Lehrer für Enzheim einzustellen, weil er ja als Lehrer auch den sonntäglichen Gottesdienst halte. Der Kirchen- und Schulrat der Provinz Gießen bittet daraufhin Hofrat Rullmann zu Ortenberg und Inspektor Bertuch aus Gedern um folgende Stellungnahmen:
Hofrat Rullmann berichtet "die Vorstellung des Ortsvorstandes zu Enzheim vom 20. September 1819 ist von demselben Vorsteher Konrad Gebhardt unterschrieben, der auch die Vorstellung der Gemeindeglieder als Kirchenältester mitunterzeichnet und gibt vor, erst nachher überlegt zu haben, daß Schulkandidat Koch kein schickliches Subjekt sei. Schultheiß Klehm, der ein sehr rechtschaffener Mann ist, behauptet, daß zwar keine Gemeinzusammenkunft gewesen, aber die Allgemeinheit hätte den Schulkandidaten Koch gewünscht. Dieser ist lutherischer Religion, allein wahrscheinlich von Herrn Pfarrer Romheld seinen Reformatiosgeist erhalten, in diesen neuen Grundsätzen erzogen." Rullmann schreibt weiter: "Die Sektiererei kann allerdings, solang Herr Pfarrer Römheld, dessen Reformationseifer durch keine Macht und Gewalt zu moderieren steht, noch in Glauberg ist, nachteilig werden. Indessen wird dieser junge Mensch, sobald ihn ein anderer vernünftiger Pfarrer, der kein Egoist ist, und der von dem Wahn, als Reformator zu glänzen, nicht betört ist, bald von den überspannten Ideen zurückgebracht werden." Als Pfarrer Römheld von diesen gerichtlichen Eingaben über ihn hörte, beantragte er eine Einsicht in seine Akten. Doch Hofrat Rullmann antwortete ihm: "Die verlangte Abschrift kann ich nicht verwilligen. Ich wünsche sehr, dass die unselige Reformationssache, durch welche statt Vereinigung Zwietracht entsprungen und aus zwei Religionen drei gemacht werden, endlich aufhöre. Achten Sie die Lehre Christi höher als den Glanz eines Reformators, so werden Sie alles beitragen, die unseligen Streitigkeiten zu beseitigen und nach dem Beispiel Ihres seligen Herrn Vaters die Liebe derjenigen zu erwerben suchen, deren Seelenheil Ihnen anvertraut ist." Johannes Koch erhielt die Schulstelle, die Aufregung legte sich. Am 27. Juni 1821 wurde bei einer Kirchen- und Schulvisitation protokolliert: "Die Gemeinde Enzheim ist mit dem Schulvikar Koch sehr zufrieden. Außerdem wird bemerkt, dass zwar anfangs auch in Enzheim durch die Veränderungen, welche der Pfarrer Römheld in Glauberg bei Austeilung des Heiligen Abendmahls übernommen hat, einige Störungen erfolgt sind, jetzt aber in Enzheim alles in Ruhe und Ordnung ist." Pfarrer Römheld wird aus Glauberg versetzt. Sein Nachfolger wird Pfarrer Ludwig Franz Göbel. Die Ruhe hielt auch weiterhin an. 1842 wurde bei der Jahresrundreise des Kreisrates vermerkt, dass bezüglich von Gottesdienst und Religion, ebenso über den Dienst des Geistlichen, "die größte Zufriedenheit darüber zu äußern" ist. Neben der sozialen Not ist in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts ein Sittenverfall zu erkennen. Es werden viele uneheliche Kinder geboren, manche Mütter geben für jedes ihrer Neugeborenen einen anderen Vater an. 1839 wird ein Paar mit einer Woche Gefängnis bestraft, weil es nachweislich einen Sommer lang in einer wilden Ehe gelebt hat. Viele Enzheimer Bürger nehmen Darlehen auf', um ihre Not irgendwie zu meistern. Aber die Verschuldung wird dadurch immer noch größer. Auch die Kirche gewährt aus ihren Kapitalien Darlehen. Immer wieder sehen die Enzheimer nur in einer Auswanderung nach Amerika eine Lösung ihrer Probleme. Trotz dieser erkennbaren Auflösungserscheinungen wurde 1843 eine neue Orgel für die Kirche gekauft, die am 27. August feierlich geweiht wurde (siehe: Die Enzheimer Orgel). Dazu schreibt die Großherzoglich Hessische Zeitung: "Enzheim, im Kreise Nidda, 29. August. Am verflossenen Sonntage wohnte ich dahier einer sehr ansprechenden kirchlichen Feier bei. Es wurde nämlich die neue, unter den kunstfertigen Händen des Orgelbauers Bernhard von Romrod wohlgerathene Orgel eingeweiht. Der Gottesdienst ward eröffnet durch einen von der Schuljugend aufgeführten angemessenen Gesang; hierauf trat der Ortsgeistliche vor den Altar und hielt die Weiherede, nach welcher die Orgel das Danklied: Nun danket alle Gott ec. mit ihren lieblichen und kräftigen Tönen einstimmte. Nach Absingen dieses Liedes bestieg der Geistliche die Kanzel und richtete ernste Mahnungen an die Gemeinde bei ihrer Rückkehr in das neueingerichtete Gotteshaus, deren Beherzigung der Gemeinde nochmals sehr zu empfehlen ist. Ich verließ die sehr freundlich eingerichtete Kirche ebenso erhoben durch die ganze Feier, als voll Achtung gegen den Erbauer der neuen Orgel, der auch an dem kleinen Werke seine große Meisterschaft im Orgelbau bewiesen und sich aufs Neue der Empfehlung würdig gemacht hat." Aufregung gab es, als im Oktober desselben Jahres eines Tages eine zinnerne Orgelpfeife fehlte. Es wurde beschlossen, dass nur noch der Schullehrer und der Bürgermeister einen Kirchenschlüssel erhielten. Den Glöcknerdienst, den bisher der Gemeindediener ausübte, übernahm der Schullehrer zum selben Lohn. Noch während sich die meisten Enzheimer auf die Auswanderung vorbereiteten, regte am 27. März 1854 Kreisrat Follenius aus Büdingen an, auch das Kirchenvermögen aufzulösen. Er begründet dies damit, dass der Geistliche zu Glauberg, der ja Enzheim mitverwalte, nichts verlieren werde, indem er das bisher von Enzheim bezogene Gehalt aus dem einige tausend Gulden betragenen Kirchenvermögen beziehen könne. Was darüber hinausgehe, solle wie das Gemeindevermögen an die Allgemeinheit verteilt werden. Doch die Kirchenbehörde, das Großherzogliche Oberkonsistorium war aus rechtlichen Gründen gegen die Veräußerung und Aufteilung des Kirchenvermögens. Auch war das Konsistorium gegen einen Abbruch der Kirche, den die Gemeinde Enzheim beantragt hatte. Der Erlös aus dem Abbruch der Kirche und der Veräußerung des Inventars erbrächte eine Summe von je sechs Gulden auf jeden der 163 evangelischen Einwohner, was eine nur unwesentlichen Beihilfe für das Vorhaben, eine neue Heimat in Amerika zu suchen, wäre. Die Kirche würde durch die Hingabe ihres Vermögens kein besonderes Werk christlicher Mildtätigkeit durch Unterstützung Armer, in allgemeine Not Geratener tun, was sie sonst nach kirchlichen Bestimmungen allerdings sogar zur Veräußerung der Kirchengüter berechtigen würde. Es könnte als eine Verschleuderung des Kirchenvermögens bezeichnet werden, sollte einer Veräußerung und Verteilung des Erlöses zugestimmt werden. Das Nein zur Auflösung durch das Konsistorium war für das kleine Dorf Enzheim eine weittragende Entscheidung. Auch wenn durch die Auswanderung Enzheim seine politische Selbständigkeit verlor, so blieb die Ev. Kirchengemeinde Enzheim als einzige öffentliche Einrichtung weiter bestehen und sorgte weiterhin für eine Identität der zurückgebliebenen Bewohner. Das Konsistorium hatte richtig erkannt, dass in Enzheim auch weiterhin Menschen wohnen werden, die Kirche und Friedhof in ihrem Dorf haben wollen, um ihre Gottesdienste dort zu feiern und ihre Toten dort zu bestatten, wo sie wohnen und arbeiten. Doch Kreisrat Follenius war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Am 17. Juli 1854 schlägt er erneut vor, alle Leistungen der Kirche Enzheim aus dem Kirchenvermögen abzulösen. Es sei dies dringend zu wünschen, weil bei weitem der Anteil von dem zur Verteilung kommenden Erlöse aus dem Gemeindevermögen nicht hinreichen wird, die Auswanderungskosten zu bestreiten und die Vermögenden hierzu noch Beiträge leisten müssen. Das Ministerium aber beschließt am 1. August 1854, dass es nicht einverstanden sei, die Übersiedlungskosten für drei vermögenslose Enzheimer aus dem Kirchenvermögen zu bestreiten. Auch der Verkauf von Orgel und Uhr sei nicht angängig. Völlig unbeeindruckt von der konsistorialen und ministeriellen Entscheidungen will Follenius am 24. September 1855 die Auflösung der Ev. Kirchengemeinde Enzheim betreiben. Er behauptet, "was die Pfarrverhältnisse betrifft, so ist ebenfalls bereits gnädig genehmigt, dass Enzheim, wie früher schon einmal der Fall gewesen, wieder mit der Pfarrkirche Lindheim vereinigt, mithin von der Pfarrkirche Glauberg getrennt wird." Follenius schlägt vor, Stockheim pfarramtlich an Glauberg zu binden. Der Pfarrer hätte einen kürzeren Weg nach Stockheim als nach Enzheim, aber könnte mehr Akzidenzien in Stockheim beziehen "und könnte noch durch einen Teil des Kapitalrestes des Enzheimer Kirchenvermögens entschädigt werden." Ein Jahr später, am 30. September 1856 antwortet das Oberkonsistorium. Die Bewohner Enzheims seien uniert, die Lindheims lutherisch. Deshalb solle Enzheim bei Glauberg belassen werden. 16 Familien seien in Enzheim zurückgeblieben. 43 konfirmierte Enzheimer wünschten nach einer vorgelegten Eingabe vom 3. März 1856 weiterhin die Verbindung nach Glauberg. Pfarrer Oeser in Lindheim hält eine Verbindung mit Enzheim für eine "wahre Kalamität und ist nicht geneigt, darauf einzugehen." Außerdem wäre eine Entschädigung der betroffenen Pfarreien Glauberg und Lindheim mit großen Schwierigkeiten verbunden. Auf diese Gründe hin beantragt das Konsistorium die Beibehaltung der Pfarrei Enzheim bei Glauberg, was vom Großherzoglichen Ministerium am 18. Oktober 1856 bestätigt wird. Aber noch einmal, zwei Jahre später, versucht Kreisrat Follenius die Auflösung durchzusetzen. Am 22. Juni 1857 berichtet er dem Ministerium: "Schon eine zeitlang wird in der Kirche zu Enzheim Gottesdienst nicht mehr gehalten, weil es an einem Organisten fehlt und auch die Mittel zu dessen Salärierung mangeln. Die Einwohnerzahl zu Enzheim hat sich in neuerer Zeit wieder vermindert, indem immer mehr Häuser daselbst abgebrochen werden, und der Kirchenbesuch ist dort immer so gering gewesen, dass es nicht mehr geeignet sein dürfte, für diesen Zweck länger noch so große Kosten zu verwenden. Wir erlauben uns daher, den Antrag in unserem untertänigsten Bericht vom 30. Oktober vorigen Jahres zu erneuern und um Aufhebung der Pfarrei Enzheim untertänig zu bitten." Aber sowohl Ministerium als auch Oberkonsistorium haben diesen Antrag des Kreisrates abgelehnt. Inzwischen hatte sich ein neuer Streilfall entwickelt. Die Pfarrei Enzheim hatte aus dem Enzheimer Gemeindewald zweieinviertel Stecken Buchenscheitholz bezogen. Diese Holzlieferung war Teil der Pfarrbesoldung, und so wurde sie von der Gemeinde Enzheim kostenlos dem Glauberger Pfarrer geleistet. Dieser Gemeindewald wurde an Bürgermeister Koch aus Lindheim und Gottfried Haas aus Ilbenstadt verkauft. Beide veräußerten ihn an die Gemeinde Klein Karben. Der neue Besitzer, die Gemeinde Klein Karben, verweigerte nun die Lieferung des Holzes an den Glauberger Pfarrer. Gegen diese Einstellung der Lieferung hatte nun Pfarrer Lyncker Einspruch erhoben. "Dem Vernehmen nach", so schreibt er, "soll aber die Gemeinde Enzheim ihren Wald verkauft haben, weshalb die Pfarrei aus demselben das fragliche Besoldungsholz nicht mehr beziehen wird. Da nun der Bezug des Holzes herkömmlich ist und in gegenwärtiger Zeit, nämlich im Frühjahr, geschieht, so sehe ich mich veranlasst, Großherzogliches Kreisamt zu bitten: dem Großherzoglichen Bürgermeister von Enzheim aufzugeben, das fragliche Besoldungsholz an die Pfarrstelle Enzheim abzuliefern oder dasselbe der gedachten Stelle nach dem Tarifpreise zu vergüten." Bürgermeister Keller zu Enzheim weist am 14. April 1855 darauf hin, dass die beiden Käufer, Koch und Haas, diese Verbindlichkeit der Besoldungsholzlieferung übernommen haben. Der Käufer Koch zu Lindheim aber argumentiert am 4. Mai 1855: "In dem Kaufvertrag § 4 heißt es wohl, alle auf dem Grund hafteten Beschwerden und Abgaben pp. übernehmen die Käufer. Allein ich kann die geschehene Abgabe keinesfalls als eine direkte Beschwerde auf dem Walde ruhend ansehen, vielmehr ist dieses nur ein Besoldungsanteil, welchen die Gemeinde Enzheim ihrem Pfarrer gegeben hat." Weiter erklärt Bürgermeister Koch aus Lindheim, sei jener Wald der Gemeinde Klein Karben verkauft worden. "Beim Verkaufe wurde besonders bestimmt, daß, wenn dieser Besoldungsteil auf dem Walde laste, die Gemeinde Klein Karben zur Lieferung verpflichtet sei, und zwar vom Jahre 1855 an." Das Kreisamt Büdingen ersucht nun das Kreisamt Vilbel, die Gemeinde Klein Karben zur Leistung der Holzlieferungen anzuhalten. Am 10. April 1856 fragt Pfarrer Lyncker beim Kreisamt Büdingen nach, wer denn zur Anfuhr des Besoldungsholzes verpflichtet sei, da die Gemeinde Enzheim, die die Anfuhr zu leisten hatte, seit 1. November 1855 nicht mehr existiere Bürgermeister Koch aus Lindheim antwortet auf eine Anfrage, "die Gemeinde Enzheim ist urkundlich überhaupt nicht verpflichtet, fragliches Besoldungsholz dem Herrn Geistlichen zu überführen und kann jetzo um so weniger gefahren werden, weil eine Gemeinde Enzheim nicht mehr besteht. Fragliches Holz wurde allerdings nur bis zu 1854 von den Bespannten zu Enzheim dem Herrn Pfarrer nach Hause gefahren, und konnte hierzu ein nachlässiger Fuhrmann nicht zukommen, weil dieser Tag für die Fuhrleute gleich einem Feiertag gerechnet wurde. Dieses geschah wohl aus Dankbarkeit dem Herrn Geistlichen gegenüber und aus alter Gewohnheit, was von den dort bespannten Bewohnern immer noch geschehen wird, wenn der Herr Pfarrer dazu nur seinen Wunsch ausspricht. Von seiten der Gemeindeverwaltung kann die Anregung nicht geschehen." Pfarrer Lyncker antwortet, es sei nicht in Ordnung gewesen, dass die Pfarrei nicht vom Verkauf des Gemeindewaldes unterrichtet worden sei. Es hätten die auf dem Wald lastenden Servituten dann vorher abgelöst werden können. Stattdessen werde ihm als Geistlichen von Enzheim aus zwei Holzernten das Besoldungsholz vorenthalten. Pfarrer Lyncker übt gleichzeitg eine scharfe Kritik am Kreisamt Büdingen als auch der Bürgermeisterei Lindheim. Sie seien bei der Veräußerung Enzheimer Gemeindevermögens nicht sorgsam genug vorgegangen. Gegen diesen Vorwurf widerspricht das Kreisamt, dass hierüber Pfarrer Lyncker nicht die gesetzlichen Bestimmungen und faktischen Verhältnisse bekannt genug seien. Am 22. Dezember 1856 teilt die Gemeinde Klein Karben mit, dass sie keine Verbindlichkeit zur Lieferung des Besoldungsholzes anerkennt. Das Kreisamt Vilbel unterstützt diese Auffassung, indem es meint, es fehle ein genügender Beweis, dass der fragliche Besoldungsanteil auf dem sogenannten Enzheimer Walde ruhen soll. Als das Holz nach all diesen Forderungen nicht geliefert wurde, klagte die Pfarrei Enzheim gegen die Gemeinde Klein Karben. Den Prozeß verlor die Gemeinde Klein Karben, und Sie zahlt heute noch und leiste die Holzlieferungen (1992) jährlich die Summe von 32,- DM an die Ev. Kirchengemeinde Enzheim. Aus heutiger Sicht scheint es etwas kleinlich, wenn Pfarrer Lyncker wegen 2 Stecken Holz einen Prozeß führt. Deshalb sollten wir hier einen Blick auf die Art der Pfarrbesoldung der damaligen Zeit werfen. Die Pfarrei mußte den Unterhalt ihres Pfarrers sicher stellen. Deshalb war sie auf Grundbesitz angewiesen, den der Pfarrer bearbeitete. Der Pfarrer war also wie seine Gemeindeglieder ein Bauer, der das Land bestellte und von seiner Arbeit, von Saat und Ernte lebte. Entsprechend waren auch die Pfarreien auf dem Land mit Hofreithen, Ställen und Scheunen ausgestattet. Dieses System der Pfarrbesoldung hatte natürlich sehr große Nachteile. Eine kleine Gemeinde mit großem Pfarreigut konnte sich dann einen Pfarrer leisten, während die größere Nachbargemeinde keinen Pfarrsitz bekommen konnte, weil es am entsprechenden Pfarreigut mangelte. Außerdem waren viele Pfarrer darauf bedacht, dass die eigenen Söhne ihre Stelle übernehmen konnten. Auf diese Weise blieb das Pfarreigut in der Familie und die Altersversorgung des Pfarrers war gesichert. Das führte natürlich auch zu Ungerechtigkeiten in der Pfarrbesoldung. Für dieselbe Arbeit bekam der eine Pfarrer mehr Gehalt als der andere. Neben diesen Pfründen erhielt der Pfarrer noch für jede Amtshandlung, ob Taufe, Trauung oder Beerdigung, eine Gebühr von den betreffenden Angehörigen, die nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt war. Für besondere Gelegenheiten erhielt er auch Sonderleistungen, so für die Weihnachtsgottesdienste. Um die Ungerechtigkeiten dieses Pfarrbcsoldungssysterns zu beseitigen, ging die Kirche dazu über, alle Pfarrer mit einem gleichen Gehalt zu besolden. Jetzt war der Kampf unter den Pfarrern um die besten Pfründe beseitigt, die Pfarrer konnten sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Die Ländereien des Pfarreigutes werden auch heute noch verpachtet und ihre Einnahmen durch Pacht oder Veräußerung werden auch heute noch der Pfarrerbesoldung zugeführt. Von daher müssen wir heute verstehen, wie wichtig es für Pfarrer Lyncker war, auf das Recht dieser Holzlieferungen zu bestehen; der Ausfall kam faktisch einer empfindlichen Gehaltskürzung gleich.
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